Wohneigentum

Mehrfamilienhaus am Bläsiring (Copyright BVD)

Neben den bestehenden Formen an Wohneigentum bestehen Überlegungen für neue Modelle – beispielsweise in Form des „Property light“ („Kleines Eigentum“): Stockwerkeigentümer besitzen dabei ihre Wohnung, jedoch nicht wie sonst üblich einen Teil einer ganzen Wohnimmobilie (und damit auch dessen Grund und Boden, Tragstruktur, Treppenhaus, Lift, Dach, Umschwung etc.).

So müssen selbstnutzende Wohnungseigentümer weniger Kapital aufwenden und kommen trotzdem in den Genuss einer eigenen Wohnung. Komplementär gibt es nach diesem Modell einen weiteren Eigentümer, der einen Teil des Kapitalinvestments übernimmt und für die Verwaltung und Bewirtschaftung der allgemeinen Liegenschaftsteile sorgt. Diese Aufteilung in Nutzungseigentümer und Verwaltungseigentümer kann interessante Vorteile für beide Seiten enthalten.

Es soll geprüft werden, ob und wie die Verbreitung dieses oder anderer alternativer Eigentumsmodelle unter Perspektive der Wohnraumentwicklungsstrategie gefördert werden könnten.

Gemäss Bundesrecht ist aber eine Umsetzung bis jetzt nur schwierig vorstellbar. Einen Versuch unternimmt jetzt  der Verband Wohnen Schweiz, ein Genossenschaftsdachverband. In der Stadt Basel möchte auch die Stiftung Habitat bei der Entwicklung des Areals Erlenmatt Ost auf „Property light“ zurückgreifen.

Weitere Informationen

Verband Wohnen Schweiz

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