Bau
Eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen ist der hindernisfreie Zugang und die Benutzbarkeit von Bauten und Anlagen. Dies gilt für alle öffentlich zugänglichen Räume in den Bereichen Bildung (z.B. Schulen), Freizeit (z.B. Sportstätten), soziale Dienstleistungen (z.B. Beratungsstellen) wie auch allgemein beim Wohnen und bei der Ausübung des Berufs.
Hindernisfreies Bauen ist im Behindertengleichstellungsgesetz, im Bau- und Planungsgesetz und über die SIA-Norm 500 geregelt. In Basel-Stadt können Menschen mit Behinderungen für bestehende öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen die Beseitigung einer baulichen Benachteiligung beantragen.
Neu- und Umbauten
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- Jugendherberge Basel (Foto: Eric Bertels)
Beratung und Überprüfung von Baugesuchen: Link zur Fachstelle Hindernisfreies Bauen von pro infirmis
Baubewilligungsverfahren auf Privatparzellen: Link zum Bauinspektorat
Link zur Fachstelle hindernisfreie Architektur
Öffentliche Bauten Basel-Stadt
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- Museum der Kulturen (Foto: Eric Bertels)
Bau und Unterhalt der kantonalen Gebäude: Link zum Hochbauamt