Gesundheit
Menschen mit Behinderungen soll der gleichberechtigte und möglichst autonome Zugang zu medizinischen Leistungen und Einrichtungen ermöglicht werden.
Dazu gehören Massnahmen der Gesundheitsversorgung, des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und der Prävention. Zusätzlich braucht es spezifische Angebote für Menschen mit Behinderungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung benötigen.
Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine respektvolle Behandlung, die ihre individuellen Bedürfnisse und ihre Privatsphäre achtet. Ein entsprechend geschultes Personal ist dafür Voraussetzung.
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- UKBB tanzt (Foto: Diana Pfammatter)
prevent.bs: Massnahmen und Angebote im Bereich Gesundheitsförderung
Sicherstellung der Spitalversorgung und Langzeitpflege: Gesundheitsversorgung