Kommunikation
Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu allen öffentlichen Informationen haben. Sie sollen sich in ihrer Umwelt orientieren und in der Form kommunizieren können, die sie selber wählen.
Barrierefreie Kommunikation bedeutet, mit Menschen mit Behinderungen in einer für sie verständlichen Art und Weise zu kommunizieren und die von Menschen mit Behinderungen gewählten Kommunikationsformen zu akzeptieren und zu erleichtern.
Behörden, Gerichte, öffentliche Institutionen oder Private, die öffentliche Leistungen anbieten, müssen adressatengerecht kommunizieren. Wünscht eine Person konkrete Hilfestellungen, ist diese sicherzustellen. Dies umfasst zum Beispiel eine Übersetzung in Gebärdensprache oder mündliche Erklärungen. Für Internetangebote gelten die eCH-Accessibility-Standards.
E-Accessibility
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- Stiftung Zugang für alle (Foto: Manu Heim)
Informationen über barrierefreie digitale Kommunikation:
Link zur Geschäftsstelle E-Accessibility des Bundes
Link auf Accessibility-Checkliste
Gebärdensprache
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- Foto: Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos
Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte Basel: Link zur Fachstelle
Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte: Link zur Stiftung Procom
Leichte Sprache

Leichte Sprache in 100 Sekunden: Link zu einer Sendung des SRF
Verfassen und Übersetzen von Texten in leichte Sprache, Kurse: Link zum Büro für Leichte Sprache im WohnWerk
Weiterbildung und Forschung: Link zur Hochschule für Soziale Arbeit FHNW