Wohnen
Wir alle haben das Recht, frei zu entscheiden, wo und mit wem wir leben. Menschen mit Behinderungen gestalten entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten ihre Wohnsituation in eigener Kompetenz und Verantwortung. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Wohnformen und Wohnangeboten.
Der Kanton fördert kostengünstigen Wohnraum für besonders benachteiligte Personen. Für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
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- Foto: Sabine Schneeberger
Mietbeitrag rollstuhlgängige Wohnung
Altersgerechtes und hindernisfreies Wohnen
Wohnen im Alter: Link zur Unterstützung