Mitwirkung

Neues kantonales Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung (Partizipationsgesetz)
Entwicklungen im Quartier und in der Stadt haben einen direkten Einfluss auf das Lebensumfeld. Gemäss § 55 der Kantonsverfassung soll die Quartierbevölkerung in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden. Dies in Belangen, die sie besonders betrifft. Bis anhin setzen die Verordnung vom 22. Mai 2007 sowie der Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel diesen Auftrag um.
Der Grosse Rat hat am 10. Mai 2023 das neue Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die Ausgestaltung des Einbezugs der Quartierbevölkerung im Rahmen der informellen Mitwirkung gesetzlich verankert: Partizipationsgesetz
Weitere Informationen
- Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel (PDF, 624 KB, barrierefrei)
- Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung vom 22. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2012) (PDF, 38 KB, nicht barrierefrei)
- Beitrag Regionaljournal SRF vom 18. Mai 2021 zum Start der öffentlichen Vernehmlassung