Betriebswirtschaftliche Beratung

Das Wohnraumfördergesetz (WRFG) hält fest, dass der Kanton Wohngenossenschaften und weitere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu betriebswirtschaftlichen Themen beraten kann. Dies betrifft insbesondere die Organisationsentwicklung und die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzstruktur.
Die Fachstelle Wohnraumentwicklung wird ein betriebswirtschaftliches Beratungsangebot für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus umsetzen. Damit unterstützt die Fachstelle die Professionalisierung und Weiterentwicklung von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Im Falle von Genossenschaften betrifft dies insbesondere Zusammenschlüsse sowie Erhöhungen von Rückstellungen. Das Beratungsangebot kann auch einen Erfahrungsaustausch mit erfolgreichen Genossenschaften oder Schulungsangebote beinhalten.