Initiieren einer Projektentwicklung

Umbau Greifengasse

Der Kanton unterstützt Wohngenossenschaften und weitere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus bei der Entwicklung von Projekten für den Neu-, Um- und Ausbau von Mietwohnungen. Unter Projektentwicklung sind Untersuchungen, unternehmerische Entscheidungen, Planungen und andere bauvorbereitende Massnahmen zu verstehen.

Die Unterstützung des Kantons findet durch zwei Massnahmen statt:

  • Durch Projektentwicklungsdarlehen: Mit den Projektentwicklungsdarlehen kann die Finanzierungslücke überbrückt werden, bis ein ausgereifter Projektvorschlag vorliegt, der potentiellen Kapitalgebern (Banken, Private) vorgelegt werden kann. Die Darlehen werden nur für gemeinnützige Wohnbauprojekte vergeben, welche die wohnpolitischen Ziele des Kantons berücksichtigen. Detaillierte Bestimmungen zur Darlehensgewährung und die damit verbundenen Auflagen werden in der Verordnung zum Gesetz geregelt.
  • Durch ein spezifisches Beratungsangebot: Für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Genossenschaften, Stiftungen, Vereine), die eine Projektentwicklung anstreben und an einer Beratung interessiert sind, soll das Angebot in der Startphase jeweils kostenlos sein. Die Fachstelle Wohnraumentwicklung erarbeitet in Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen ein entsprechendes Beratungsangebot.

 

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