Wohnraum
Das Wohnen hat für die Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Es beeinflusst massgeblich den Lebenswandel und das Wohlbefinden. Zudem stellt es einen gewichtigen Fixposten der Lebenshaltungskosten dar. Die Bevölkerungszahl hängt massgeblich von der Verfügbarkeit von geeignetem Wohnraum ab. Für eine nachhaltige Stadtentwicklung ist die Wohnraumentwicklung daher ein zentrales Thema. Um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt nachhaltig zu befriedigen, wurde eine kantonale Strategie (Wohnraumentwicklungsstrategie 2012 – 2016) mit einem umfassenden Massnahmenbündel erarbeitet. Sie ist Grundlage für die wohnpolitischen Bestrebungen des Kantons.
Am 10. Juni 2018 haben die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vier Wohninitiativen angenommen. Zur Umsetzung des neu in der Kantonsverfassung verankerten "Recht auf Wohnen" lancierte der Kanton u.a. das Wohnbauprogramm 1'000+ und stellte 35 Mio. Franken für eine neue Wohnbaustiftung zur Verfügung. Zur Umsetzung des ebenfalls neu in der Kantonsverfassung verankerten Wohnschutzes, haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 28. November 2021 mit der Annahme der Initiative "Ja zum ECHTEN Wohnschutz" einer zusätzlichen Bewilligungspflicht und Mietzinskontrolle bei Sanierung, Umbau oder Abbruch (Ersatzneubau) von bezahlbarem Wohnraum zugestimmt. Die Bewilligungspflicht und Mietzinskontrolle betrifft sämtliche bestehende Wohnungen mit wenigen Ausnahmen. Zurzeit werden die Ausführungsbestimmungen erarbeitet, so dass die neuen Bestimmungen zum Wohnschutz im nächsten halben Jahr in Kraft treten können.