Planungsprozess

Der Regierungsrat verpflichtet sich gemäss § 104 der Kantonsverfassung, die Entwicklung in Staat und Gesellschaft zu verfolgen und aufgrund seiner Beurteilung der Lage die Ziele, das Vorgehen und die Umsetzung des kantonalen und kommunalen Handelns zu bestimmen. Weiter legt der Regierungsrat die künftige Regierungstätigkeit fest und berichtet regelmässig über die Verwirklichung der damit verfolgten Ziele.

Das staatliche Handeln wirkt gemäss § 15 der Kantonsverfassung auf eine nachhaltige Entwicklung hin.

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Strategische Steuerung

Der strategische Planungs- und Steuerungskreislauf. (Copyright Kantons- und Stadtentwicklung Basel-Stadt)

Zu Beginn einer Legislatur erfolgt eine umfassende Lagebeurteilung, die als Grundlage für die Erarbeitung des Legislaturplans dient. Die Lagebeurteilung bildet ab, wo der Kanton in seiner Entwicklung steht und welche Herausforderungen die Planung der kommenden Legislatur bestimmen. Die Lagebeurteilung ist vertraulich.

Mit dem Legislaturplan selbst konkretisiert der Regierungsrat seine strategische Planung anhand von Schwerpunkten, Zielen und Massnahmen. Nachhaltige Entwicklung bietet dabei die strategische Orientierung.

Mit dem Budgetbericht besteht die Möglichkeit, die Schwerpunkte, Ziele und Massnahmen den aktuellen Bedürfnissen entsprechend zu justieren oder neue aufzunehmen.

Im Rahmen des Jahresberichts erfolgt jährlich die Zwischenberichterstattung zum Legislaturplan. Diese erfolgt qualitativ und besteht aus einer Berichterstattung zu den Schwerpunkten sowie über die Zielerreichung und Umsetzung der Massnahmen. Am Ende einer Legislatur erfolgt eine ausführliche Bilanz in Form einer Schlussberichterstattung über die vergangenen vier Jahre.

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Legislaturplankonferenz

Im Rahmen der Legislaturplankonferenz, in der alle Departemente vertreten sind, werden die strategischen Planungs- und Steuerungsgrundlagen zuhanden des Regierungsrates vorbereitet. Die Legislaturplankonferenz befasst sich mit übergeordneten Fragestellungen und sorgt für eine interdepartementale Abstimmung der übergeordneten Inhalte und Aufgaben.

Die Fachstelle Grundlagen & Strategien führt die Geschäfte der Legislaturplankonferenz und koordiniert den gesamtstaatlichen Planungsprozess departementsübergreifend. Sie unterstützt den Regierungsrat als Stabsstelle darin, seine Funktionen im Sinne von § 104 der Kantonsverfassung wahrzunehmen.

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Interkantonaler und kommunaler Austausch

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe pflegt die Fachstelle Grundlagen & Strategien den Erfahrungsaustausch zu Fragen rund um die politische Planung und Steuerung mit anderen Kantonen, Städten und dem Bund.

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