Planungsprozess

Der Regierungsrat ist verpflichtet, die Entwicklung in Staat und Gesellschaft zu verfolgen. Dies gibt § 104 der Kantonsverfassung so vor. Aufgrund seiner Lagebeurteilung bestimmt er die Ziele, das Vorgehen und die Umsetzung des Handelns auf kantonaler und kommunaler Ebene. Der Regierungsrat berichtet regelmäßig über die Erreichung seiner Ziele.
Das staatliche Handeln wirkt gemäss § 15 der Kantonsverfassung auf eine nachhaltige Entwicklung hin.

nach oben

Strategische Steuerung

Der strategische Planungs- und Steuerungskreislauf. (Copyright Kantons- und Stadtentwicklung Basel-Stadt)

Zu Beginn einer Legislatur erstellt der Regierungsrat eine umfassende Lagebeurteilung. Sie dient ihm als Grundlage für die Erarbeitung des Legislaturplans. Die Lagebeurteilung zeigt auf, wo der Kanton in seiner Entwicklung steht und was die Planung der kommenden Legislatur herausfordert. Die Lagebeurteilung ist vertraulich.

Mit dem Legislaturplan selbst konkretisiert der Regierungsrat seine strategische Planung mit Schwerpunkten, Zielen und Massnahmen. Nachhaltige Entwicklung ist der strategische Rahmen.

Mit dem Budgetbericht besteht die Möglichkeit, die Schwerpunkte, Ziele und Massnahmen den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

Im Jahresbericht erfolgt jährlich die Zwischenberichterstattung zum Legislaturplan. Diese erfolgt qualitativ und besteht aus einer Berichterstattung zu den Schwerpunkten sowie über die Zielerreichung und Umsetzung der Massnahmen. Am Ende einer Legislatur erfolgt eine ausführliche Bilanz in Form einer Schlussberichterstattung über die vergangenen vier Jahre.

nach oben

Legislaturplankonferenz

In der Legislaturplankonferenz sind alle Departemente vertreten. Die Legislaturplankonferenz befasst sich mit übergeordneten Fragestellungen und sorgt für eine interdepartementale Abstimmung bei übergeordneten Inhalten und Aufgaben. Sie bereitet die strategischen Grundlagen für die Planung und Steuerung zuhanden des Regierungsrates vor.

Die Fachstelle Grundlagen & Strategien führt die Geschäfte der Legislaturplankonferenz. Sie koordiniert den gesamtstaatlichen Planungsprozess departementsübergreifend. Sie unterstützt den Regierungsrat als Stabsstelle darin, seine Funktionen im Sinne von § 104 der Kantonsverfassung wahrzunehmen.

nach oben

Interkantonaler und kommunaler Austausch

In einer Arbeitsgruppe tauscht sich die Fachstelle Grundlagen & Strategien über die Erfahrungen rund um die politische Planung und Steuerung mit anderen Kantonen, Städten und dem Bund aus.

nach oben