Kinderfreundliche Stadtentwicklung

Basel als „kinderfreundliche Gemeinde» ist bestrebt, die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen zu erkennen, ihre Anliegen aufzunehmen, und ihr Lebensumfeld entsprechend zu gestalten. Damit soll nicht nur die Lebensqualität von jungen Menschen verbessert, sondern eine lebenswerte Stadt für alle geschaffen werden. Zu beachten ist, dass kinderfreundliche Stadtentwicklung mehr umfasst als das Angebot an Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen oder die Planung von Spielplätzen, Schulen und Jugendzentren. Es beinhaltet auch die Berücksichtigung von Kindern bei Themen wie Gesundheit, Umwelt, Wohnen, Sicherheit, Finanzen, Bildung, Verkehr oder Integration. Die Umsetzung einer kindergerechten Stadtentwicklung muss deshalb unter Beteiligung aller Departemente und weiteren Akteuren ausserhalb der Verwaltung erfolgen.

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Leitfaden «Auf Augenhöhe 1,20 m»

«Auf Augenhöhe 1,20 m» heisst der Leitfaden für eine kinderfreundliche Stadt- und Quartierentwicklung. Er richtet sich an Verwaltungsmitarbeitende, Politiker*innen sowie an Lehr- und Fachpersonen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Auf der Vorderseite sind zwölf Leitsätze und davon abgeleitete Massnahmen aufgelistet, die als Richtschnur für kommunale Handlungen, Entscheidungen und Projekte gelten. Auf der Rückseite zeigt eine Übersichtsgrafik auf, welche Aspekte bei der Umsetzung von partizipativen Vorhaben mit Kinder und Jugendlichen zu beachten sind. Der Leitfaden gibt somit prozessorientiert und themenübergreifend Anhaltspunkte für mehr Kinderfreundlichkeit.

Der Leitfaden «Auf Augenhöhe 1,20 m» ist im August 2021 in einer überarbeiteten Neuauflage erschienen

Ergänzend zum Leitfaden «Auf Augenhöhe 1.20m» geben die folgenden Dokumente vertiefte Informationen zu einzelnen Aspekten:  

·  Checkliste "Kinderfreundliche Gestaltung von Aussenräumen" - eine Hilfestellung zur Planung, Gestaltung und Umsetzung von Spielplätzen, Grünanlagen, Hinterhöfen, Gärten und Pausenhöfe. 

·   Checklisten "Kinderfreundliche Gestaltung von Innenräumen" - eine Hilfestellung zur Planung, Gestaltung und Umsetzung von Schulgebäuden, Kindergärten, Tagesheimen oder Kinderkliniken.

·   Übersichtsliste zum Thema "Altersgerechte Methoden für Partizipationsvorhaben mit Kindern und Jugendlichen" 

·   eine Übersicht über Best Practice - Projekte aus der Region Basel

·   Wichtige Adressen für Kinder, Jugendliche und Familien in Basel-Stadt

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Basel als kinderfreundliche Gemeinde

1989 wurde die Kinderrechtskonvention verabschiedet. In 54 Artikeln werden Versorgungs-, Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für junge Menschen definiert. 1997 hat die Schweiz die Konvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, diese Rechte umzusetzen. Dabei kommt vor allem den Kantonen und Gemeinden eine grosse Verantwortung bei der Umsetzung der Kinderrechte zu, denn dort leben und entwickeln sich die Kinder und Jugendlichen.

Zur Unterstützung für die Gemeinden hat UNICEF Schweiz und Lichtenstein die Initiative „Kinderfreundliche Gemeinde“ lanciert. Die Initiative hat zum Ziel, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene zu fördern. Basel erhielt 2020 zum zweiten Mal die Auszeichnung „kinderfreundliche Gemeinde“. Der Aktionsplan «Kinder- und Jugendfreundliche Stadt Basel 2020 – 2023» zeigt auf, wie diese Ausgestaltung kinder- und jugendfreundlicher Lebensräume in nächster Zukunft weiterentwickelt werden soll: 

Aktionsplan «Kinder- und Jugendfreundliche Stadt Basel 2020-2023» (PDF, 900KB, nicht barrierefrei)

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Partizipation

In den letzten Jahren hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden weg von einer schutz- und defizitorientierten Kinder- und Jugendpolitik hin zu einem emanzipatorischen, partizipativen Ansatz. Insbesondere bei der Planung von Spielplätzen, Schulhäusern, Pausenhöfen oder Jugendzentren werden Kinder und Jugendliche vermehrt einbezogen. Sie lernen in Partizipationsverfahren Ideen zu entwickeln und diese umzusetzen, sich zu engagieren, Verantwortung zu übernehmen und mit anderen zusammenzuarbeiten. Viele Partizipationsprojekte von bzw. für Kinder und Jugendliche fördern zudem Integration, gesellschaftliche Teilhabe und Demokratie. Viele Projekte haben gezeigt, dass die aktive Beteiligung von Kinder und Jugendlichen einen wichtigen Faktor für eine gelungene nachhaltige Entwicklung darstellt.

Laut Verfassung des Kantons Basel-Stadt, soll die Quartierbevölkerung in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden in Belangen, die sie besonders betrifft. Dieser Grundsatz gilt auch für Kinder und Jugendliche. Ein Partizipationsgesetz sowie eine Verordnung und ein Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung konkretisieren den Verfassungsartikel. 

LINK MITWIRKUNG

 

Laufende weiterführende Partizipationsverfahren mit Kinder / Jugendlichen in Basel-Stadt (2020 und 2021):

  • Arealentwicklungen: Klybeckplus, Volta Nord und Klybeck-Kleinhüningen
  • Spielplätze: Theodor Herzl 1 und 2; Steinbühlmätteli; Magdenweglein
  • Grünflächen: Margarethenpark, Horburgpark; Rosenfeldpark; Landhof; Erlenmattpark
  • Platzumgestaltungen: Winkelriedplatz; Erlenmattplatz
  • Schulhausbauten: Dreispitz; Walkeweg

 

 

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Kinder in Zahlen

Bevölkerungsstruktur: Das statistische Amt veröffentlicht unter dem Themenbereich «Bevölkerung» Statistiken zu Bevölkerungsstand und deren Bewegungen, zu Geburten und Sterbefällen sowie zum aktuellen und erwarteten Jugendquotienten. Beim Jugendquotient finden sich auch Angaben zu den Unterschieden je nach Herkunft und Wohnviertel: Statistik - Indikatoren (bs.ch)

Bildung: Das statistische Amt veröffentlicht unter dem Themenbereich «Bildung und Wissenschaft» regelmässig Zahlen über die Bildungslandschaft des Kantons Basel-Stadt: Statistik - Bildung (bs.ch)

Die aktuellsten Statistiken des Bereichs Volksschulen des Erziehungsdepartementes Basel-Stadt finden sich hier: Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt - Zahlen und Fakten (bs.ch)

Kennzahlen aus dem Bereich Jugend, Familie und Sport finden sich unter folgendem Link: Jugend, Familie und Sport des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt - Jugend, Familie, Sport in Zahlen (bs.ch)

Gesundheit: Die Medizinischen Dienste im Gesundheitsdepartement publizieren regelmässig Berichte zur Gesundheit der Kinder und Jugendlichen im Kanton Basel-Stadt: Website der Medizinischen Dienste Basel-Stadt - Zahlen und Berichte

Soziales / Sicherheit: Das Indikatorenset CMS Kennzahlen Soziales dient sowohl auf räumlicher als auch thematischer Ebene zur Ortung von Unterstützungsbedarf und enthält viele Statistiken, welche Kinder, Jugendliche oder Familien betreffen: Statistik - CMS Kennzahlen Soziales (bs.ch)

Unter Kanton Basel-Stadt und Stadt Basel - Publikationen (bs.ch) kann man unter dem Suchbegriff «Kinder» oder «Jugendliche» alle veröffentlichen Publikationen der Verwaltung und Regierung zu dieser Zielgruppe finden.

 

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Basel als kinderfreundliche Gemeinde

1989 wurde die Kinderrechtskonvention verabschiedet. In 54 Artikeln werden Versorgungs-, Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für junge Menschen definiert. 1997 hat die Schweiz die Konvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, diese Rechte umzusetzen. Dabei kommt vor allem den Kantonen und Gemeinden eine grosse Verantwortung bei der Umsetzung der Kinderrechte zu, denn dort leben und entwickeln sich die Kinder und Jugendlichen.

Zur Unterstützung für die Gemeinden hat UNICEF Schweiz und Lichtenstein die Initiative „Kinderfreundliche Gemeinde“ lanciert. Die Initiative hat zum Ziel, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene zu fördern. Basel erhielt 2020 zum zweiten Mal die Auszeichnung „kinderfreundliche Gemeinde“. Der Aktionsplan «Kinder- und Jugendfreundliche Stadt Basel 2020 – 2023» zeigt auf, wie diese Ausgestaltung kinder- und jugendfreundlicher Lebensräume in nächster Zukunft weiterentwickelt werden soll: 

Aktionsplan «Kinder- und Jugendfreundliche Stadt Basel 2020-2023» (PDF, 900KB, nicht barrierefrei)

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Partizipation

In den letzten Jahren hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden weg von einer schutz- und defizitorientierten Kinder- und Jugendpolitik hin zu einem emanzipatorischen, partizipativen Ansatz. Insbesondere bei der Planung von Spielplätzen, Schulhäusern, Pausenhöfen oder Jugendzentren werden Kinder und Jugendliche vermehrt einbezogen. Sie lernen in Partizipationsverfahren Ideen zu entwickeln und diese umzusetzen, sich zu engagieren, Verantwortung zu übernehmen und mit anderen zusammenzuarbeiten. Viele Partizipationsprojekte von bzw. für Kinder und Jugendliche fördern zudem Integration, gesellschaftliche Teilhabe und Demokratie. Viele Projekte haben gezeigt, dass die aktive Beteiligung von Kinder und Jugendlichen einen wichtigen Faktor für eine gelungene nachhaltige Entwicklung darstellt.

Laut Verfassung des Kantons Basel-Stadt, soll die Quartierbevölkerung in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden in Belangen, die sie besonders betrifft. Dieser Grundsatz gilt auch für Kinder und Jugendliche. Ein Partizipationsgesetz sowie eine Verordnung und ein Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung konkretisieren den Verfassungsartikel. 

LINK MITWIRKUNG

 

Laufende weiterführende Partizipationsverfahren mit Kinder / Jugendlichen in Basel-Stadt (2020 und 2021):

  • Arealentwicklungen: Klybeckplus, Volta Nord und Klybeck-Kleinhüningen
  • Spielplätze: Theodor Herzl 1 und 2; Steinbühlmätteli; Magdenweglein
  • Grünflächen: Margarethenpark, Horburgpark; Rosenfeldpark; Landhof; Erlenmattpark
  • Platzumgestaltungen: Winkelriedplatz; Erlenmattplatz
  • Schulhausbauten: Dreispitz; Walkeweg

 

 

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